Jede Werkstatt Silberstedts ist Mitglied in der Silberstedter Händlergilde, die Werkstätten und Handel nach außen hin vertritt und für gemeinsame Qualitätsrichtlinien und Verwaltung der Bürokratie hinsichtlich Lehrlingsausbildung und internationaler Verträge, über eine Werkstatt hinaus, sorgt.
Bei kleineren Werkstätten sind es die Inhaber persönlich, die zu den Treffen Dienstag Vormittags erscheinen, in welchen neue Entwicklungen und Ausschreibungen des Stadtrates verhandelt werden. Größere Werkstätten ernennen dafür eigene Vertreter, die daneben jedoch meist auch für den internationalen Handel eingespannt sind.
Die Händlergilde hat die Macht Werkstätten bei wiederholten Verstößen gegen Qualitätsrichtlinien ihre Zulassung zu entziehen, womit innerhalb Silberstedts kein Handel mehr betrieben werden darf sowie Exporte nach außerhalb nicht unter dem Qualitätssiegel der Silberstedter Werkstätten laufen dürfen.
Derlei Beschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit der zur jeweiligen Versammlung anwesenden Mitglieder beschlossen.
Auch neue Werkstätten müssen erst eine Zulassung der Händlergilde erlangen, ehe sie ihren Betrieb aufnehmen dürfen. Dazu gehört die Feststellung, dass ein handwerklicher Meister die Werkstatt führt, sowie eine Darlegung eines angemessenen Grundkapitals, das sich je Werkstattart unterscheidet. Beratungstermine lassen sich jederzeit vereinbaren und sind an jedem Werktag (Montag bis Samstag) möglich.
Fremden werden keine Zulassungen erteilt, Silberstedter Werkstätten sind damit immer in der Hand der Einheimischen.


